Beratung

Drei Mandate, ein Aktenweg.

Wir arbeiten an Sozialleistungsbescheiden: zuerst die Prüfung, dann der Widerspruch, und wenn der Widerspruchsbescheid den Fehler stehen lässt, die Klage zum Sozialgericht. Jedes Mandat hat einen eigenen Umfang.

Aufgeschlagenes Notizbuch neben einer Tasse auf einem Holztisch

Bescheidprüfung

Für Menschen, die einen Bescheid in der Hand haben und vor dem Widerspruch wissen wollen, welche Zeile angreifbar ist. Sie erhalten einen schriftlichen Vermerk, keine allgemeine Rechtsauskunft.

Umfang der Bescheidprüfung

Aufgeschlagene Bücher auf einem Tisch in warmem Licht

Widerspruch gegen den Bescheid

Das Leitmandat. Wir sichern die Frist, begründen den Widerspruch am konkreten Tenor und begleiten das Verfahren bis zum Widerspruchsbescheid der Behörde.

Das Leitmandat im Einzelnen

Stapel gebundener Bücher, wie sie in einer juristischen Handbibliothek stehen

Klage vor dem Sozialgericht

Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid. Wir fertigen die Klageschrift, beantragen Prozesskostenhilfe, wo die Verhältnisse es tragen, und vertreten in der mündlichen Verhandlung.

Klage und Verhandlung

Was wir nicht in denselben Schriftsatz mischen

Ein Mietrechtsstreit mit dem Vermieter, eine Strafsache oder die Steuererklärung bleiben außerhalb dieser Kanzlei. Hängt am Bescheid eine solche Frage, sagen wir das im Erstgespräch und nennen, wohin der andere Teil gehört. Der Sozialbescheid selbst bleibt bei uns.

Die Gebühren folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Beratung. Eine Übersicht steht bei den Gebühren. Wer Beratungshilfe beim Amtsgericht Bremen bewilligt bekommt, bringt den Berechtigungsschein zum Termin mit.