Erstattung

Vorschuss, Absage und begonnener Schriftsatz

Stand: 18. September 2026. Dieser Text gilt für Beratungshonorare, Vorschüsse und gesetzliche Gebühren der Kanzlei Clarity Sprucepath. Er betrifft keine Waren und keinen Versand.

Wann eine Erstattung in Betracht kommt

Ein gezahlter Vorschuss für ein Erstgespräch oder eine Bescheidprüfung wird erstattet, wenn die Kanzlei den Auftrag ablehnt, etwa wegen eines entgegenstehenden Mandats, oder wenn Sie absagen, bevor wir mit der Sacharbeit begonnen haben. Begonnen ist die Arbeit, sobald der Bescheid gelesen oder ein fristwahrender Satz an die Behörde abgesandt wurde.

Fristen

Eine Absage des Gesprächstermins bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn lässt den vollen vorausbezahlten Gesprächsbetrag zurückfließen. Danach, aber noch vor Beginn des Gesprächs, erstatten wir die Hälfte. Erscheinen Sie nicht und sagen nicht ab, bleibt der Gesprächsbetrag einbehalten, weil die Zeit in der Wilhelmstraße für diesen Termin freigehalten wurde.

Verlegung

Einen Termin verlegen wir einmal ohne Abzug, wenn die Bitte einen Werktag vorher eingeht und noch ein anderer Platz in derselben Woche oder der folgenden frei ist. Weitere Verlegungen behandeln wir wie eine Absage innerhalb der 48 Stunden.

Schon geschriebener Widerspruch

Ist der Schriftsatz fertig oder bereits bei der Behörde, bleibt die Vergütung für diese Tätigkeit bestehen. Ein Vorschuss wird mit der gesetzlichen oder vereinbarten Gebühr verrechnet. Übersteigt der Vorschuss die verdiente Gebühr, erstatten wir den Unterschied. Liegt die verdiente Gebühr höher, rechnen wir den Rest ab. Eine teilweise Abhilfe der Behörde ändert die bereits entstandene Gebühr nicht, weil die Arbeit am Schriftsatz erbracht ist.

Was nicht zurückfließt

Der gesetzliche Eigenanteil der Beratungshilfe, derzeit 15 Euro, wird nicht von der Kanzlei erstattet, sobald er nach dem Beratungshilfegesetz angefallen ist. Gerichtskosten, die das Sozialgericht auslöst, und Kosten eines Gutachtens, das auf Ihren Wunsch bei einer Ärztin oder einem Arzt bestellt wurde, sind verauslagt und werden nicht von uns zurückgezahlt, wenn der Dritte sie bereits verdient hat. Auslagen für Akteneinsicht, die der Träger in Rechnung stellt, behandeln wir ebenso.

Ablauf, Dauer, Weg

Schreiben Sie die Erstattungsbitte an info@clarity-sprucepath.click oder an 18,Wilhelmstraße,Bremen,Bremen,28195,Germany, mit dem Datum der Zahlung und dem Aktenzeichen, sofern schon eines vergeben ist. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49-421-638294. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen und überweisen den erstattungsfähigen Betrag innerhalb von vierzehn Tagen auf das Konto, von dem die Zahlung kam. Eine Barauszahlung in der Kanzlei ist nach Absprache möglich. Eine andere Zahlungsart als die ursprüngliche nutzen wir nur, wenn das Ursprungskonto geschlossen ist.

Ausnahmen

Stirbt die mandatsführende Person oder wird die Kanzlei an der Erfüllung gehindert, ohne dass ein Schriftsatz hinausgegangen ist, erstatten wir den vollen Vorschuss. Hat das Sozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt, richtet sich die Gebühr nach dem Bewilligungsbeschluss; ein zuvor von Ihnen gezahlter Vorschuss für dieselbe Tätigkeit wird frei, sobald die Staatskasse eintritt.