Nach dem Widerspruchsbescheid
Klage vor dem Sozialgericht
Der Widerspruchsbescheid wiederholt die Ablehnung oder die Kürzung. Dann ist das Sozialgericht der nächste Ort. In Bremen ist das regelmäßig das Sozialgericht Bremen; die Berufung liegt beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Was die Klage umfasst
Wir prüfen die Klagefrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids, fertigen die Klageschrift, stellen die Anträge und reichen ein, was aus der Behördenakte noch fehlt. In der mündlichen Verhandlung tragen wir den Sachverhalt vor. Ein Vergleich wird nur mit Ihrer Weisung geschlossen.
Prozesskostenhilfe beantragen wir, wenn Einkommen und Vermögen den gesetzlichen Rahmen einhalten. Bewilligt das Gericht die Hilfe, trägt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren; ein Eigenanteil bleibt möglich, wenn das Gericht ihn festsetzt.
Was außerhalb bleibt
Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz sind ein eigener Antrag mit eigener Begründung, etwa wenn das Krankengeld bereits eingestellt ist und der Lebensunterhalt nicht bis zum Hauptsacheurteil warten kann. Eine Berufung zum Landessozialgericht beauftragen Sie gesondert, nachdem das Urteil und die Zulassung gelesen sind.
Gebühr und nächster Schritt
Gerichtliche Vertretung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Eine Pauschale in drei Stufen bilden wir dafür nicht. Wer bereits im Widerspruch bei uns mandatiert war, bringt die Akte mit; wer neu kommt, legt Widerspruchsbescheid, Ausgangsbescheid und den Schriftwechsel vor.