Vor dem Schriftsatz
Bescheidprüfung mit Vermerk
Sie haben einen Sozialleistungsbescheid und wollen wissen, ob die Zahl, die Begründung oder die Belehrung einen Widerspruch trägt. Die Prüfung endet mit einem schriftlichen Vermerk, nicht mit einem eingelegten Rechtsbehelf.
Für wen die Prüfung gedacht ist
Für Erwerbstätige in einer Bedarfsgemeinschaft, für Angehörige, die einen Pflegegradbescheid mitbringen, und für Menschen, deren Krankengeld endet und die den Aussteuerungsbescheid erst einmal verstanden haben wollen. Auch ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid über mehrere Monate lässt sich so vorlegen.
Was Sie zurückbekommen
Einen Vermerk von zwei bis vier Seiten: welcher Tenor gilt, welche Norm die Behörde nennt, wo die Berechnung nachvollziehbar ist und wo eine Zahl ohne Herkunft bleibt. Am Ende steht eine Empfehlung in drei Stufen — Widerspruch lohnt, Widerspruch ist offen, Widerspruch würde die Sache nicht drehen.
Der Vermerk ist die Arbeit. Einen Widerspruch legen wir in diesem Auftrag nicht ein. Wollen Sie danach den Schriftsatz, wird daraus das Leitmandat Widerspruch; die bereits gelesene Akte wird angerechnet, nicht noch einmal berechnet.
Dauer und Ort
Nach Eingang der vollständigen Kopien dauert die Prüfung in der Regel acht Werktage. Drängt die Monatsfrist, sagen wir am ersten Tag, ob nur ein fristwahrender Widerspruch noch sinnvoll ist und die Prüfung danach nachholt. Das Gespräch kann in der Kanzlei stattfinden oder, wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, am Telefon auf Grundlage der übersandten Seiten.
Gebühr
Die schriftliche Bescheidprüfung beginnt bei 280 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ein besonders umfangreicher Erstattungsbescheid über mehr als zwölf Monate wird vorher im Umfang abgesprochen. Mit Beratungshilfe gilt die gesetzliche Vergütung statt dieses Satzes. Die Übersicht finden Sie unter Gebühren.