Gebühren
Was ein Mandat im Sozialrecht kostet
Außergerichtliche Beratung kann in einer Vergütungsvereinbarung festliegen. Widerspruch und Klage folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, bemessen am Gegenstandswert. Die folgenden Beträge sind eine Orientierung aus der Kanzlei, kein Angebot, bevor die Akte gesehen ist.
| Auftrag | Bemessung | Orientierung |
|---|---|---|
| Erstgespräch, etwa 45 Minuten, mit dem Bescheid auf dem Tisch | Vergütungsvereinbarung | 120 Euro zuzüglich Umsatzsteuer |
| Schriftliche Bescheidprüfung ohne Einlegung des Widerspruchs | Vergütungsvereinbarung, Umfang nach Seitenzahl und Berechnungszeitraum | ab 280 Euro zuzüglich Umsatzsteuer |
| Widerspruch gegen einen Sozialleistungsbescheid | RVG nach Gegenstandswert, etwa dem Jahresbetrag der streitigen Leistung | häufig zwischen 420 und 1.100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer |
| Klage vor dem Sozialgericht | RVG, Verfahrens- und gegebenenfalls Terminsgebühr | nach Gegenstandswert; oft über Prozesskostenhilfe |
Alle genannten Eurobeträge verstehen sich zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, soweit das Mandat steuerpflichtig ist.
Beratungshilfe
Wer die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht Bremen. Der Berechtigungsschein ersetzt das vereinbarte Honorar durch die gesetzliche Beratungshilfevergütung. Der Eigenanteil beträgt derzeit 15 Euro und wird an die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt gezahlt, sofern das Gericht ihn nicht erlässt.
Wie der Antrag gestellt wird, beschreibt der Hinweis zur Beratungshilfe. Bringen Sie den Schein zum ersten Termin mit, wenn er schon vorliegt. Fehlt er noch, kann das Erstgespräch trotzdem stattfinden; die Abrechnung klären wir vorher.
Prozesskostenhilfe
Für die Klage gilt die Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, die über das Sozialgerichtsgesetz anzuwenden sind. Das Gericht prüft die Erfolgsaussicht und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Wird die Hilfe bewilligt, zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Ein Eigenanteil oder eine Ratenzahlung kann das Gericht anordnen.
Was den Betrag verschiebt
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung eines einzelnen Monats Bürgergeld hat einen anderen Gegenstandswert als die Aufhebung von drei Bewilligungsabschnitten mit Erstattung. Ein Pflegegradstreit bemisst sich anders als eine Erwerbsminderungsrente. Deshalb nennen wir den voraussichtlichen Rahmen, sobald der Bescheid vorliegt, und bestätigen ihn in der Vergütungsvereinbarung oder im Gebührenhinweis nach dem RVG.
Auslagen für Akteneinsicht, medizinische Stellungnahmen, die Sie in Auftrag geben, und Gerichtskosten im Falle einer unterlegenen Klage bleiben gesondert. Einen Vorschuss erbitten wir, wenn die außergerichtliche Vergütung vereinbart ist und kein Beratungshilfeschein vorliegt. Die Erstattung eines Vorschusses beschreibt die Seite Erstattung.