Leitmandat

Widerspruch gegen den Sozialleistungsbescheid

Für Menschen, deren Jobcenter, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Sozialamt einen Bescheid erlassen hat, der den Anspruch kürzt, versagt oder eine Erstattung festsetzt. Das Ergebnis, das wir anstreben, ist ein form- und fristgerechter Widerspruch mit einer Begründung, die an der beanstandeten Stelle des Bescheids bleibt.

Person prüft ausgedruckte Zahlen auf einem Blatt Papier
Die Begründung zitiert die Zeile, nicht eine allgemeine Unzufriedenheit.

Umfang

Enthalten sind die Sichtung der mitgebrachten Bescheide, die Fristnotierung, ein Widerspruchsschriftsatz, die Einreichung bei der erlassenden Behörde, ein Nachfassen zur Akteneinsicht und ein Gespräch über den Widerspruchsbescheid, sobald er vorliegt.

Nicht enthalten ist die Klage zum Sozialgericht. Sie wird ein eigenes Mandat, wenn der Widerspruchsbescheid den Fehler wiederholt. Nicht enthalten sind außerdem Steuererklärungen, Insolvenzberatung und die Vertretung gegenüber dem Vermieter.

Wer den Schriftsatz verantwortet

Rechtsanwältin Lena Hartwig, Rechtsanwalt Markus Feldmann oder Rechtsanwältin Aylin Demir, je nach Bescheidart. Bürgergeld und Grundsicherung liegen schwerpunktmäßig bei Markus Feldmann, Kranken- und Pflegeversicherung bei Aylin Demir, Renten- und gemischte Akten bei Lena Hartwig. Die Vollmacht nennt die Person, die unterschreibt.

Vorbereitung zum Termin

  • den angefochtenen Bescheid und den vorigen Bewilligungsbescheid
  • Umschlag oder Zustellungsnachweis, damit die Frist erkennbar ist
  • Mietvertrag und letzte Heizkostenabrechnung, wenn die Unterkunft streitig ist
  • Entgeltabrechnungen oder Krankengeldbescheide der letzten Monate
  • ein Lichtbildausweis für die Vollmacht

Befundberichte und Kontoauszüge bringen Sie zum Termin mit. In das Formular auf der Terminseite gehören sie nicht.

Der Weg vom Mandat bis zum Widerspruchsbescheid

  1. Tag der Übergabe

    Wir lesen Tenor, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Läuft die Frist in wenigen Tagen ab, geht noch am selben Tag ein fristwahrender Widerspruch hinaus. Die Begründung folgt, sobald die Unterlagen vollständig sind.

  2. Zehn Werktage

    Bei vollständigen Unterlagen und einer Frist, die das hergibt, liegt der begründete Schriftsatz in der Regel innerhalb von zehn Werktagen bei der Behörde. Eilt die Frist, hat die Frist Vorrang vor dieser Spanne.

  3. Behörde

    Jobcenter, Kasse oder Rentenversicherung prüfen Abhilfe. Das dauert oft mehrere Monate. Wir erinnern, wenn die Akte stehen bleibt, und reichen nach, was die Behörde zu Recht nachfordert.

  4. Bescheid

    Gibt die Behörde ab, ist der Streit insoweit erledigt. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Den besprechen wir, bevor die Monatsfrist für die Klage läuft.

Ort, Grenzen, Gebühr

Das Gespräch findet in der Kanzlei in Bremen statt. Mandanten außerhalb Bremens, etwa aus Delmenhorst oder Oldenburg, können Unterlagen vorab senden und den Schriftsatz im Telefontermin durchsprechen. Verhandelt wird später dort, wo das Sozialgericht örtlich zuständig ist; oft ist das das Sozialgericht Bremen.

Wir können den Ausgang nicht zusagen. Ein Widerspruch verschiebt die Bestandskraft, er ersetzt nicht die Bewilligung. Vorläufiger Rechtsschutz ist ein gesonderter Antrag und nur dann sinnvoll, wenn der Bescheid sofort vollzogen wird und die Folgen nicht abgewartet werden können.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. Als Orientierung, nicht als Angebot, beginnen überschaubare Widersprüche bei etwa 420 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Liegt ein Beratungshilfeberechtigungsschein vor, tritt die gesetzliche Vergütung an die Stelle des Honorars, abgesehen vom Eigenanteil. Einzelheiten stehen auf der Seite Gebühren.

Unterlagen für den Widerspruch ankündigen

Fragen vor der Vollmacht

Reicht ein Satz „hiermit lege ich Widerspruch ein“?

Für die Frist oft ja. Für die Sache selten. Die Behörde braucht die beanstandete Berechnung oder den fehlenden Verfahrensschritt, sonst weist sie mit denselben Sätzen zurück, die schon im Bescheid standen.

Muss ich selbst unterschreiben, wenn die Kanzlei bevollmächtigt ist?

Die Vollmacht unterschreiben Sie. Den Schriftsatz zeichnet die bevollmächtigte Person. Manche Behörden verlangen die Vollmacht im Original; wir sagen Ihnen, wann der Postweg nötig ist.

Was geschieht, wenn die Frist schon morgen endet?

Rufen Sie an unter +49-421-638294, bevor Sie das Formular ausfüllen. Ein fristwahrendes Schreiben kann noch am selben Tag hinausgehen, wenn der Bescheid lesbar vorliegt.