Kosten

Beratungshilfe beim Amtsgericht Bremen beantragen

Mehrere Personen im Gespräch um einen Tisch

Sozialrechtliche Beratung scheitert selten am fehlenden Bescheid und oft am fehlenden Honorar. Dafür gibt es die Beratungshilfe. Sie ist für die außergerichtliche Tätigkeit gedacht: das Gespräch über den Bescheid, der Vermerk, der Widerspruch. Die Klage deckt sie nicht ab. Dafür ist die Prozesskostenhilfe zuständig.

Wo der Antrag hingeht

Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz, in Bremen das Amtsgericht Bremen. Den Antrag stellen Sie persönlich oder schriftlich auf dem amtlichen Formular. Mitzubringen oder beizufügen sind der Bescheid, Nachweise über Einkommen der letzten Monate, die Miete und das Vermögen, soweit es über den Freibeträgen liegt. Ein Kontoauszug der letzten Wochen gehört dazu, auch wenn er unangenehm zu zeigen ist. Unvollständige Angaben verzögern den Schein und manchmal die Frist.

Eigenanteil

Wird Beratungshilfe bewilligt, zahlen Sie einen Eigenanteil, derzeit 15 Euro, an die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt. Das Gericht kann den Eigenanteil erlassen, wenn schon diese Summe nicht aufzubringen ist. Die übrige Vergütung rechnet die Kanzlei mit der Landeskasse ab, nach den gesetzlichen Sätzen, nicht nach der Vergütungsvereinbarung für Selbstzahler. Die Orientierung für Selbstzahler steht auf der Seite Gebühren.

Abgrenzung zur Prozesskostenhilfe

Liegt bereits ein Widerspruchsbescheid vor und soll Klage erhoben werden, beantragen wir Prozesskostenhilfe beim Sozialgericht. Das Gericht prüft neben den wirtschaftlichen Verhältnissen, ob die Klage hinreichende Aussicht hat. Beratungshilfe setzt diese gerichtliche Erfolgsprüfung nicht in derselben Weise voraus; mutwillig darf die Wahrnehmung der Rechte trotzdem nicht sein.

Einen Termin in der Kanzlei können Sie auch vereinbaren, bevor der Schein da ist. Sagen Sie im Formular, dass Beratungshilfe beantragt ist oder beantragt werden soll. Wir erklären vor Beginn, wie abgerechnet wird, falls der Schein abgelehnt wird. Die Erstattung eines bereits gezahlten Vorschusses beschreibt die Seite Erstattung.

Termin nennen und Schein ankündigen